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Gesetze, Richtlinien und Verordnungen zum Energieausweis (Energiepass)
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Durch die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, sind alle europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Energiepass für Gebäude einzuführen.
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Energieausweis (Energiepass) in Deutschland
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In 2006 wird der Energiepass auch in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben sein, jedoch vorraussichtlich nicht vor mitte des Jahres. Zuerst muss die Bundesregierung die Vorgaben der EU in nationales Recht umsetzen.
Die Verabschiedung des neuen Energieeinsparungsgesetzes in 2005 war der erste Schritt. In der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006 (noch nicht in Kraft), werden dann die Details für den Energiepass festgelegt.
Demnach müssen Gebäudeeigentümer, beim bauen, verkaufen oder vermieten von Haus oder Wohnung, den Energiepass erstellen lassen. Dies gilt für bestehende Wohnimmobilien, Bürogebäude und Dienstleistungsgebäude.
Für den Neubau sind Energiepässe bereits seit 2002 Pflicht!
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Die EU-Gebäuderichtlinie
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Am 03.01.2003 wurde, die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
in Artikel 7 der EU-Gebäuderichtlinie werden alle EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung eines Energieausweises für Gebäude verpflichtet. Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind von den Mitgliedsstaaten zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.
Richtlinie 2002/91/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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Energieausweis (Energiepass) und Energieeinsparverordnung (EnEV)
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Die gesetzlichen Anforderungen zum Energiepass, zur Gebäudeenergie und zum Wärmeschutz sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Ein Ziel der neuen EnEV ist es unter anderen, den Energiebedarf eines Neubaus um 30 %, im Vergleich zu bisher geltendem Recht, zu senken.
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EnEV und Begründung seitens des Gesetzgebers
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Energieeinsparverordnung - EnEV 2004
Die novellierte EnEV 2004 wurde am 07.12.2004 im Bundesgesetzblatt in der Ausgabe 64/2004 verkündet. (Stand 02.12.2004)
Bundesgesetzblatt
Erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung. (Stand 02.12.2004)
Kurzinfo zu dieser novellierten Energieeinsparverordnung:
Verordnungstext wurde entlastet. Die EnEV verweist vielfach auf die Regeln der Technik, sie setzt europarechtliche Vorgaben um. Energiesparhaus wird zur Pflicht. Energiebedarf zum Heizen und Erwärmen des Brauchwassers soll um ein Drittel gesenkt werden (d.h. vom bisherigen 10-l-Haus künftig in Richtung 7-l-Haus). Architekten und Planer müssen Gebäude nun ganzheitlich betrachten und auch einzubauende Anlagentechnik frühzeitig berücksichtigen.
Die EnEV begrenzt den Primärenergiebedarf für Gebäude. Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Anlagentechnik, eröffnet Planern die Chance, das Energiesparziel flexibel und kostengünstig zu erreichen. Erleichterung für die Nutzung erneuerbare Energien. Der neue Energiebedarfsausweis bringt für Bauherren und Nutzer mehr Transparenz bezüglich der energischen Qualität eines Gebäudes. (Quelle: enev-online)
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