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SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Info SiGeKo - Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen


Um Leben und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen zu schützen,
muss mehr getan werden, denn die Bauwirtschaft, eine der wichtigsten Branchen der
europäischen Wirtschaft, hat die schlechteste Unfallbilanz.

SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Auf Baustellen in Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft.


Eine Gegenüberstellung der Unfallzahlen in der Bauwirtschaft und in der übrigen Gewerblichen Wirtschaft verdeutlichen wie erforderlich der Handlungsbedarf für das Baugewerbe in Deutschland ist.

(Statistik des Hauptverbandes der gewerblichen Berufs-
genossenschaften von 1997)

 

Bau-
wirtschaft

Gewerbliche Wirtschaft

 Beschäftigte

3.240.621
31.276.900

 angezeigte Arbeitsunfälle

321.958
1.266.458

 Unfallhäufigkeit
 (Unfälle / 1000 Beschäftigte)

99
40

 tödliche Arbeitsunfälle

300
1.120

 Kosten für Renten
 (Verletzte u. Hinterbliebene)

1,8 Mrd. DM
9 Mrd. DM


Vergleichsweise zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte der Bauwirtschaft einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Unfälle auf Baustellen haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen meist deutlich schwerere Folgen.

Ursachen tödlicher Unfälle wurden vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft europaweit untersucht:


Baustellenverordnung Unfalltabelle

28 Prozent durch Mangel bei der Organisation!


35 Prozent der Unfälle durch Planungsfehler!


37 Prozent durch Fehler bei der Ausführung!



SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Gesetzliche Reaktion: Die Baustellenverordnung (BaustellV)


Die EG-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 wurde mit Wirkung zum 01. Juli 1998 in nationales Recht umgesetzt.

Die somit für Deutschland in Kraft gesetzte Baustellenverordnung (BaustellV) soll zu einer wesentlichen Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen beitragen.

Diese Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) wirkt seit Juli 1998 diesem hohen Gefährdungspotential entgegen. Die besonderen Gefahrensituationen im Baugewerbe sollen durch eine bessere Planung und Koordinierung der Arbeiten minimiert werden, die Unfall- und Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig beseitigt werden.

Der Bauherr, also der Veranlasser des Bauvorhabens, trägt laut Gesetzgeber durch die BaustellV die Verantwortung für das Bauvorhaben.

Der Bauherr ist deshalb zur Einleitung und Umsetzung der in der BaustellV verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Dieses ist sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung erforderlich.



SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Info SiGeKo - Pflichten des Bauherrn

Als Bauherr eines Bauvorhabens sind Sie an die Bestimmungen der Baustellenverordnung gebunden. Durch diese Baustellenverordnung übernehmen private und öffentliche Bauherren erstmals die direkte Verantwortung für den Arbeitsschutz auf der Baustelle.

SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass...


SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 
 
 
 
 
 
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SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 

...wenn die Bauarbeiten voraussichtlich mehr als 30 Tage andauern und
mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig werden oder
der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt,
muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bis zwei Wochen vor Beginn
der Bautätigkeit eine schriftliche Vorankündigung übermittelt werden.

...wenn mehrere Unternehmer gleichzeitig auf einer Baustelle tätig sind, ist
eine Vorankündigung zu übermitteln oder werden besonders gefährliche
Arbeiten ausgeführt, muss vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan erstellt werden. Der Plan muss die für die
betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen und
Schutzmaßnahmen erkennen lassen.

...wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf der Baustelle tätig
werden, muss durch den Bauherren ein oder mehrere geeignete

Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinatoren (SiGeKo)

für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung selbst bestellt
werden, welche auch in der Vorankündigung zu benennen sind.


Wir helfen Ihnen herauszufinden, ob Sie für Ihr Bauvorhaben einen SiGe-Koordinator brauchen. Delegieren Sie Ihre Verantwortung und nutzen Sie unsere Spezialkenntnisse und Erfahrungen. Entlasten Sie ihre eigene Organisation, sparen Sie Zeit und Kosten.



SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Info SiGeKo - Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator

Der SiGeKo ist der sichere Sachverständige für Ihre Baustelle.

Der SiGeKo steht Ihnen als Sicherheitsingenieur, bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung, mit seinen umfassenden Erfahrungen in der täglichen Praxis beratend zur Seite.

Der SiGeKo hat als Fachexperte die Aufgabe, den Bauherrn sowie Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz in die verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten.

Der SiGeKo hat durch sein Fachwissen dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

Der SiGeKo bewirkt die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze lt. §4 des Arbeitsschutzgesetzes und sichert somit schon in der Planungsphase und später in der Ausführungsphase die Verbesserung der Sicherheit und den Schutz der Gesundheit auf Baustellen.


SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 
 
 
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Bereits in der Planung eines Bauvorhabens erfolgt eine intensive Auseinandersetzung mit Arbeitsschutzaspekten.

Die Ausschreibung sicherheitstechnischer Leistungen wird unterstützt.

Baustellenspezifische Maßnahmen werden festgelegt.

Erforderliche Sicherheitseinrichtungen können koordiniert und dadurch
von mehreren Unternehmen gemeinsam genutzt werden.

Sicherheitsaspekte und Terminplanung werden aufeinander Abgestimmt.

Die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk (Wartung
und Instandhaltung) regelt die Maßnahmen zur Gewährleistung der
Sicherheit bei diesen Tätigkeiten.



Unser Anliegen als SiGeKo, für Sie als Bauherr, ist es in geeigneter Art und Weise die rechtlichen Anforderungen nach BaustellenV in das Baustellenmanagement zu integrieren und hierdurch, neben der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, auch eine


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verbesserte Kostentransparenz durch Unterstützung bei den
Ausschreibungen

Optimierung des Bauablaufes

Verringerung von Betriebsstörungen und Arbeitszeitausfällen

Erhöhung der Qualität der geleisteten Arbeit und eine

Kostenreduzierung für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten


zu erreichen.


Die vor genannten Aspekte können es nur unterstreichen, dass durch eine erfahrene Umsetzung der Baustellenverordnung, Synergieeffekte zu erheblichen Einsparungen in allen Bauphasen führen und zur sinnvollen Entlastung des Baumanagements beiträgt.




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