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SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Checkliste für den Bauherrn


Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Deshalb sind sie Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung).

Diese enthält in § 3 die Verpflichtung für den Bauherrn, in bestimmten Fällen einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen.



SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Wann muss ein Koordinator bestellt werden?


Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, gegebenenfalls auch mehrere Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.

Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle; entscheidend ist, ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.

Der Einsatz von Nachunternehmern, d.h. von Firmen, die Teilleistungen, z.B. die Elektroinstallation, im Rahmen des Gesamtbauvorhabens selbständig ausführen, bedeutet das Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber.

Die Bestellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des Koordinators erledigt werden können.

In nachfolgenden Tabellen können Sie die für Sie erforderlichen Aktivitäten ersehen.



SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Checkliste Baustellenbedingungen (ein Arbeitgeber):


Wenn die Arbeitnehmer (Beschäftigten) zu einem Arbeitgeber gehören.


Umfang und Art der Arbeiten

Berücksich-
tigung allg.
Grundsätze
nach § 4
ArbSchG bei
der Planung

Vorankün-
digung

Koordinator

SiGe-Plan

Unterlage
(§ 3 Abs. 2
Nr. 3)

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage

ja

nein

nein

nein

nein

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja

nein

nein

nein

nein

grösser 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage

ja

ja

nein

nein

nein

grösser 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja

ja

nein

nein

nein



SiGeKo Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Checkliste Baustellenbedingungen (mehrere Arbeitgeber):


Wenn die Arbeitnehmer (Beschäftigten) zu mehreren Arbeitgebern gehören.


Umfang und Art der Arbeiten

Berücksich-
tigung allg.
Grundsätze
nach § 4
ArbSchG bei
der Planung

Vorankün-
digung

Koordinator

SiGe-Plan

Unterlage
(§ 3 Abs. 2
Nr. 3)

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage

ja

nein

ja

nein

ja

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch gefährliche Arbeiten

ja

nein

ja

ja

ja

grösser 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage

ja

ja

ja

ja

ja

grösser 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja

ja

ja

ja

ja


(Quelle: Der Sicherheitskoordinator, Constantin Kinas / Hauck Timm, C. F. Müller Verlag)


Anmerkung: Der Einsatz von Nachunternehmen bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.




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