Messtechnik > Information


Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Information - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.


Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen auf ihren elektrischen Zustand und ihre Sicherheit überprüft werden, zum Schutz der Menschen und Vermeidung tödlicher Unfälle.



Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Warum elektrische Anlagen und Betriebsmittel überprüfen?


Stromunfälle können durch Prüfen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung verhindert werden. 53.584 Unfälle wurden der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) im Jahr 2002 gemeldet.


Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 
Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 
Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 

70 % waren Arbeitsunfälle.
3 % der Arbeitsunfälle hatten als Unfallursache den elektrischen Strom.
Auf Wegen und Dienstwegen geschahen 30 % der Unfälle.


Bei der BGFE angezeigte tödliche Unfälle im Zeitraum 01.01.–31.12.2002:


Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 
Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 
Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 

76 tödliche Unfälle.
Davon 6 tödliche Stromunfälle.
Das bedeutet: 8 % der tödlichen Unfälle waren Stromunfälle!


Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 1,05 % betrug die statistische Todeswahrscheinlichkeit bei Stromunfällen!

Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Das ist über 25 x höher als bei anderen Arbeitsunfällen!

Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Noch höher ist die Gefahr eines tödlichen Unfalls nur im Verkehrsbereich!


Durch diese Zahlen zeigt sich die Notwendigkeit tödlichen Stromunfälle, durch vorbeugende Wartung und Instandhaltung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, zu senken. Das Prüfen auf elektrisch sicheren Zustand ist hierfür die wichtigste Schutzmaßnahme!



Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Wer ist verantwortlich?


Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Der Unternehmer ist für die Arbeitssicherheit in seinem Betrieb verantwortlich.

Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Er muss, nach § 2 BGV A 1, alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen treffen und muss vorbeugend handeln.

Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Der § 3 der BGV A 2 gibt die grundlegenden Anforderungen für den Einsatz elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor.


Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel BGV A 1 „Allgemeine Vorschriften“
§ 2 „Allgemeine Anforderungen“

(1) Der Unternehmer hat Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Er hat insbesondere Einrichtungen bereitzustellen und Anordnungen zu treffen, die den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift, den für ihn sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere in Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt.


Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel BGV A 2 „Unternehmerverantwortung“
§ 3 „Grundsätze“

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln ensprechend betrieben werden.


Messtechnik - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Auch für die Auswahl der Elektrofachkraft, sowie die Aufgabenübertragung unter Leitung und Aufsicht der Elektrofachkraft, ist der Unternehmer verantwortlich.



Quelle teilweise: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik.



Immobilie inserieren und Nachmieter finden



| wertermittlung-kassel.de | blowerdoor-kassel.de | impressum | sitemap | design |

Freier Sachverständiger - Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch freie Sachverständige. Messtechnik Geräteprüfungen 0701 - 0702 nach DIN VDE ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.aus Vellmar bei Kassel in Hessen Nordhessen - Geräteprüfung VDE.