Die Kooperation und der fachliche Austausch im Verband zahlreicher unabhängiger Sachverständiger gewährleisten zusätzlich die Qualität und Terminsicherheit unserer angebotenen Leistungen.
Hinweis: Da der Begriff des Sachverständigen oder Gutachters nicht geregelt ist und es keinerlei Verordnungen gibt in denen die allgemeinen oder speziellen Voraussetzungen des Sachverständigen festgelegt sind, empfehlen wir Ihnen, bei der Beurteilung Ihres Gutachters, immobilienspezifische Ausbildungen sowie anerkannte Abschlüsse und Zertifizierungen zu beachten.
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