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Gutachten Wertermittlung Sachverständiger Gutachtenkosten für Privatauftrag


Was kostet ein Gutachten bzw. was kostet eine Wertermittlung?

Im Rahmen eines Privatauftrages gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung, welche sich früher an der gesetzlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) § 34 Wertermittlung orientierte. Seit dem 18.08.2009 gilt die HOAI 2009.

Die Honorierung von Gutachten (ehem. § 33) und die Honorierung von Wertermittlungen (ehem. § 34) ist nicht mehr in der neuen HOAI geregelt. Die neue HOAI bietet noch nicht einmal einen Anhalt hierfür. Das Honorar für Bewertungssachverständige ist somit frei auszuhandeln.



Gutachten Wertermittlung Sachverständiger Gutachtenkosten für Gerichtsauftrag


Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).





1) Die neue HOAI gilt nicht mehr für die Honorierung
von Gutachten (ehem. § 33)
und Wertermittlungen (ehem. § 34)!

2) Die Tafelwerte wurden pauschal um 10% angehoben.

So war es einmal:



Gutachten Wertermittlung Sachverständiger Auszug aus der damaligen HOAI (alt):


§ 33

Gutachten

Das Honorar für Gutachten über Leistungen, die in dieser Verordnung erfaßt sind, kann frei vereinbart werden. Wird ein Honorar nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so ist das Honorar als Zeithonorar nach §6 zu berechnen. Satz 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit in den Vorschriften dieser Verordnung etwas anderes bestimmt ist.


§ 34

(1)




(2)

Wertermittlungen

Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Ermittlung
des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken
oder von Rechten an Grundstücken sind in der nachfolgenden
Honorartafel festgesetzt.

Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude,
anderen Bauwerke oder Rechte, der nach dem Zweck der Ermittlung
zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird; bei unbebauten
Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend. Sind im Rahmen einer
Wertermittlung mehrere der in Absatz 1 genannten Objekte zu
bewerten, so ist das Honorar nach der Summe der ermittelten
Werte der einzelnen Objekte zu berechnen.



Wert
bis zu

Normalstufe

Schwierigkeitsstufe

von

Mittel

bis

von

Mittel

bis

25.565

225,00

258,00

291,00

281,00

358,00

435,00

50.000

323,00

358,50

394,00

384,00

460,50

537,00

75.000

437,00

487,00

537,00

517,00

625,00

733,00

100.000

543,00

603,50

664,00

643,00

776,50

910,00

125.000

639,00

709,50

780,00

755,00

908,50

1.062,00

150.000

725,00

803,00

881,00

856,00

1.029,50

1.203,00

175.000

767,00

852,50

938,00

912,00

1.095,00

1.278,00

200.000

860,00

955,50

1.051,00

1.017,00

1.224,50

1.432,00

225.000

929,00

1.030,00

1.131,00

1.095,00

1.319,50

1.544,00

250.000

977,00

1.085,00

1.193,00

1.157,00

1.392,50

1.628,00

300.000

1.071,00

1.187,50

1.304,00

1.264,00

1.521,50

1.779,00

350.000

1.149,00

1.273,00

1.397,00

1.356,00

1.632,00

1.908,00

400.000

1.207,00

1.343,00

1.479,00

1.425,00

1.718,50

2.012,00

450.000

1.266,00

1.406,00

1.546,00

1.490,00

1.797,00

2.104,00

500.000

1.318,00

1.464,50

1.611,00

1.559,00

1.878,50

2.198,00

750.000

1.563,00

1.737,50

1.912,00

1.847,00

2.228,50

2.610,00

1.000.000

1.776,00

1.978,00

2.180,00

2.104,00

2.534,50

2.965,00

1.250.000

1.981,00

2.199,00

2.417,00

2.336,00

2.814,00

3.292,00

1.500.000

2.164,00

2.404,00

2.644,00

2.548,00

3.073,50

3.599,00

1.750.000

2.357,00

2.617,00

2.877,00

2.780,00

3.348,50

3.917,00

2.000.000

2.510,00

2.786,00

3.062,00

2.956,00

3.560,50

4.165,00

2.250.000

2.671,00

2.960,00

3.249,00

3.150,00

3.793,50

4.437,00

2.500.000

2.856,00

3.171,50

3.487,00

3.382,00

4.069,50

4.757,00


(Auszugsweise bis 2,5 Mio. € / Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzl. Mwst.)



Das Honorar ist, je nach Anzahl und Gewicht der Schwierigkeiten, nach verschiedenen Schwierigkeitsstufen analog der Honorartafel, abzurechnen.


Nicht enthalten sind Nebenkosten wie Kopien, Porto, Fahrtkosten nach Km-Pauschale, etc.

So wie Zusatzleistungen, wie z.B. Anfertigung von Fotodokumentationen, etc.

Je nach Art und Umfang des Gutachtens kann auch nach reinem Zeitaufwand abgerechnet werden.


(siehe auch Erklärungen unter "Information")

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Die Kosten eines Verkehrswertgutachtens belaufen sich auf

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Gutachtenkosten Wertgutachten Wertermittlung HOAI: §33 Gutachten + §34 Wertermittlungen
Vollständiger Text zu §33 Gutachten und §34 Wertermittlungen.
[HTML HOAI]

Gutachtenkosten Wertgutachten Wertermittlung HOAI: §33 Gutachten + §34 Wertermittlungen + Honorartafel
Vollständiger Text zu §33 Gutachten, §34 Wertermittlungen und Honorartafel.
[PDF HOAI + Honorartafel]



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