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Energiepass durch freie Sachverständige Gesetze zum Energiepass


Durch die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, sind alle europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Energiepass für Gebäude einzuführen.



Energiepass Energiepass in Deutschland


In 2006 wird der Energiepass auch in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben sein, jedoch vorraussichtlich nicht vor mitte des Jahres. Zuerst muss die Bundesregierung die Vorgaben der EU in nationales Recht umsetzen.

Die Verabschiedung des neuen Energieeinsparungsgesetzes in 2005 war der erste Schritt. In der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006 (noch nicht in Kraft), werden dann die Details für den Energiepass festgelegt.

Demnach müssen Gebäudeeigentümer, beim bauen, verkaufen oder vermieten von Haus oder Wohnung, den Energiepass erstellen lassen. Dies gilt für bestehende Wohnimmobilien, Bürogebäude und Dienstleistungsgebäude.

Für den Neubau sind Energiepässe bereits seit 2002 Pflicht!



Energiepass durch freie Sachverständige Die EU-Gebäuderichtlinie


Am 03.01.2003 wurde, die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.

in Artikel 7 der EU-Gebäuderichtlinie werden alle EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung eines Energieausweis für Gebäude verpflichtet. Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind von den Mitgliedsstaaten zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.

Energiepass Richtlinie 2002/91/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

[HTML Energiepass] oder [PDF Energiepass]



Energiepass Energiepass und Energieeinsparverordnung (EnEV)


Die gesetzlichen Anforderungen zum Energiepass, zur Gebäudeenergie und zum Wärmeschutz sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Ein Ziel der neuen EnEV ist es unter anderen, den Energiebedarf eines Neubaus um 30%, im Vergleich zu bisher geltendem Recht, zu senken.



Energiepass EnEV und Begründung seitens des Gesetzgebers.


Energiepass - Energieeinsparverordnung - EnEV Energieeinsparverordnung - EnEV 2004
Die novellierte EnEV 2004 wurde am 07.12.2004 im Bundesgesetzblatt in der
Ausgabe 64/2004 verkündet.
(Stand 02.12.2004)
[PDF Energieeinsparverordnung EnEV]

Energiepass - Energieeinsparverordnung - EnEV Bundesgesetzblatt:
Erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung.
(Stand 02.12.2004)
[PDF Energieeinsparverordnung EnEV]

Kurzinfo zu dieser novellierten Energieeinsparverordnung:
Verordnungstext wurde entlastet. Die EnEV verweist vielfach auf die Regeln der Technik, sie setzt europarechtliche Vorgaben um. Energiesparhaus wird zur Pflicht. Energiebedarf zum Heizen und Erwärmen des Brauchwassers soll um ein Drittel gesenkt werden (d.h. vom bisherigen 10-l-Haus künftig in Richtung 7-l-Haus). Architekten und Planer müssen Gebäude nun ganzheitlich betrachten und auch einzubauende Anlagentechnik frühzeitig berücksichtigen.

Die EnEV begrenzt den Primärenergiebedarf für Gebäude. Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Anlagentechnik, eröffnet Planern die Chance, das Energiesparziel flexibel und kostengünstig zu erreichen. Erleichterung für die Nutzung erneuerbare Energien. Der neue Energiebedarfsausweis bringt für Bauherren und Nutzer mehr Transparenz bezüglich der energischen Qualität eines Gebäudes. (Quelle: enev-online)



Energiepass Ursprüngliche Fassung der EnEV sowie Begründung.


Energiepass - Energieeinsparverordnung - EnEV Energieeinsparverordnung - EnEV 2002
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. (Stand 16.11.2001)
[PDF Energieeinsparverordnung EnEV - Gesetze und Regeln]

Energiepass - Energieeinsparverordnung - EnEV Begründung - EnEV
Begründung zur Energieeinsparverordnung - EnEV.
[PDF Energieeinsparverordnung EnEV - Gesetze und Regeln]




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