Am 03.01.2003 wurde, die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
in Artikel 7 der EU-Gebäuderichtlinie werden alle EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung eines Energieausweis für Gebäude verpflichtet. Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind von den Mitgliedsstaaten zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.
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Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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