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SiGeKo Sigeplan
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Der Sigeplan ist ein Sicherheitsschutzplan und Gesundheitsschutzplan. Durch Erstellung des Sigeplan wird das Konzept für den sicherheitsschutzgerechten und gesundheitsschutzgerechten Baustellenbetrieb geschaffen.
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Wann ist ein Sigeplan erforderlich?
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Ist es absehbar das während des Bauvorhabens Arbeiten anfallen, die besondere Gefährdungen, wie z.B. Absturz, Verschüttung, Ertrinken, Umgang mit Gefahrstoffen etc., mit sich bringen oder wenn absehbar ist dass z.B. der Umfang der zu leistenden Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen wird, so ist ein Sicherheits- u. Gesundheitsschutzplan erforderlich.
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Funktion des Sigeplan
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Mit dem Sicherheits- u. Gesundheitsschutzplan soll nach der Ausschreibung ein Konzept für den sicherheits- u. gesundheitsschutzgerechten Baustellenbetrieb geschaffen werden. In der Ausführungsphase soll der SiGeKo die Umsetzung des Sigeplan überwachen und diesen bei Bedarf ändern und ergänzen.
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Inhalt und Aufbau eines Sigeplan
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Das von den Bauberufsgenossenschaften entwickelte Muster eines SigePlans wird als bauübliche, großformatige Planungs- und Lenkungshilfe ausgeführt.
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Der Sigeplan macht die Schwerpunkte und die Besonderheiten des Arbeitsschutzes der jeweiligen Baustelle auf einen Blick zugänglich.
Der übersichtliche SigePlan fügt sich nahtlos in die Reihe anderer, notwendiger Bauunterlagen, wie z.B. Baustelleneinrichtungsplan, Lageplan, Terminplan, und andere weitere Pläne ein. Der Sigeplan sichert somit die Koordination der am Bau Beteiligten.
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Aufgliederung des Sigeplan
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Der Sigeplan gliedert sich in mehrere große Komplexe auf:
Gefährdungsanalyse - Die zu erwartenden Gefährdungen während des Baustellenbetriebs mit zugehörigen Lösungen, gegliedert nach Gewerken.
Bauablaufplan mit den Gefährdungen, die sich aus den zeitlichen Abhängigkeiten der verschiedenen Arbeiten ergeben.
Als Ergebnis der Koordination die notwendigen Sicherheitseinrichtungen sowie deren Standzeit.
Hinweise auf Ausschreibungstexte zum Arbeitsschutz und hiervon betroffene Positionen des Leistungsverzeichnisses, sowie Hinweise auf besonders zu beachtende Pläne und Anweisungen und Hinweise auf die anzuwendenden Bestimmungen.
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