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Info zu SiGeKo - Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
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Um Leben und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen zu schützen, muss mehr getan werden, denn die Bauwirtschaft, eine der wichtigsten Branchen der europäischen Wirtschaft, hat die schlechteste Unfallbilanz.
Der SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erfüllt hier eine wesentliche Aufgabe. Die Aufgabe des SiGe-Koordinator besteht darin, dazu beizutragen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in die einzelnen Bauphasen einzubinden.
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Zu hohe Unfallhäufigkeit!
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Auf Baustellen in Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Eine Gegenüberstellung der Unfallzahlen in der Bauwirtschaft und in der übrigen gewerblichen Wirtschaft verdeutlichen wie erforderlich der Handlungsbedarf für das Baugewerbe in Deutschland ist.
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Gegenüberstellung: Unfallzahlen |
Bau-
wirtschaft |
Gewerbliche
Wirtschaft |
Beschäftigte |
3.240.621 |
31.276.900 |
angezeigte Arbeitsunfälle |
321.958 |
1.266.458 |
Unfallhäufigkeit
(Unfälle / 1000 Beschäftigte) |
99 |
40 |
tödliche Arbeitsunfälle |
300 |
1.120 |
Kosten für Renten
(Verletzte u. Hinterbliebene) |
1,8 Mrd. DM |
9 Mrd. DM |
(Statistik des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften 1997)
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Besonders hohes Unfall- und Gesundheitsrisiko!
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Vergleichsweise zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte aus der Bauwirtschaft einem besonders hohen Unfallrisiko und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Unfälle auf Baustellen haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen auch meist deutlich schwerere Folgen.
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Tödliche Unfälle!
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Ursachen tödlicher Unfälle wurden vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft europaweit untersucht:
28 Prozent durch Mangel bei der Organisation!
35 Prozent der Unfälle durch Planungsfehler!
37 Prozent durch Fehler bei der Ausführung!
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Gesetzliche Reaktion:
Die Baustellenverordnung (BaustellV)
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Die EG-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 wurde mit Wirkung zum 01. Juli 1998 in nationales Recht umgesetzt.
Die somit für Deutschland in Kraft gesetzte Baustellenverordnung (BaustellV) soll zu einer wesentlichen Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen beitragen.
Diese Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) wirkt seit Juli 1998 diesem hohen Gefährdungspotential entgegen. Die besonderen Gefahrensituationen im Baugewerbe sollen durch eine bessere Planung und Koordinierung der Arbeiten minimiert werden, die Unfall- und Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig beseitigt werden.
Der Bauherr, also der Veranlasser des Bauvorhabens, trägt laut Gesetzgeber durch die BaustellV die Verantwortung für das Bauvorhaben.
Der Bauherr ist deshalb zur Einleitung und Umsetzung der in der BaustellV verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Dieses ist sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung erforderlich.
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Info SiGeKo - Pflichten des Bauherrn
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Als Bauherr eines Bauvorhabens sind Sie an die Bestimmungen der Baustellenverordnung gebunden. Durch diese Baustellenverordnung übernehmen private und öffentliche Bauherren erstmals die direkte Verantwortung für den Arbeitsschutz auf der Baustelle.
Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass...
...wenn die Bauarbeiten voraussichtlich mehr als 30 Tage andauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt, muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bis zwei Wochen vor Beginn der Bautätigkeit eine schriftliche Vorankündigung übermittelt werden.
...wenn mehrere Unternehmer gleichzeitig auf einer Baustelle tätig sind, ist eine Vorankündigung zu übermitteln oder werden besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, muss vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden. Der Plan muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen erkennen lassen.
...wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf der Baustelle tätig werden, muss durch den Bauherren entweder ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator (SiGeKo) oder mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinatoren (SiGeKos) für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung selbst bestellt werden, welche auch in der Vorankündigung zu benennen sind.
Wir helfen Ihnen herauszufinden, ob Sie für Ihr Bauvorhaben einen SiGe-Koordinator brauchen. Delegieren Sie Ihre Verantwortung und nutzen Sie unsere Spezialkenntnisse und Erfahrungen. Entlasten Sie ihre eigene Organisation, sparen Sie Zeit und Kosten.
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Der SiGeKo - Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordinator
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Der SiGeKo ist der sichere Sachverständige für Ihre Baustelle.
Der SiGeKo steht Ihnen als Sicherheitsingenieur, bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung, mit seinen umfassenden Erfahrungen in der täglichen Praxis beratend zur Seite.
Der SiGeKo hat als Fachexperte die Aufgabe, den Bauherrn sowie Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz in die verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten.
Der SiGeKo hat durch sein Fachwissen dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Der SiGeKo bewirkt die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze lt. §4 des Arbeitsschutzgesetzes und sichert somit schon in der Planungsphase und später in der Ausführungsphase die Verbesserung der Sicherheit und den Schutz der Gesundheit auf Baustellen.
Bereits in der Planung eines Bauvorhabens erfolgt eine intensive
Auseinandersetzung mit Arbeitsschutzaspekten.
Die Ausschreibung sicherheitstechnischer Leistungen wird unterstützt.
Baustellenspezifische Maßnahmen werden festgelegt.
Erforderliche Sicherheitseinrichtungen können koordiniert und
dadurch von mehreren Unternehmen gemeinsam genutzt werden.
Sicherheitsaspekte und Terminplanung werden aufeinander abgestimmt.
Die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
(Wartung und Instandhaltung) regelt die Maßnahmen zur
Gewährleistung der Sicherheit bei diesen Tätigkeiten.
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SiGeKo - Integration der rechtlichen Anforderungen
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Das Anliegen des SiGeKo, für Sie als Bauherr, ist es in geeigneter Art und Weise die rechtlichen Anforderungen nach BaustellenV in das Baustellenmanagement zu integrieren und hierdurch, neben der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten,
auch eine...
verbesserte Kostentransparenz durch Unterstützung bei den
Ausschreibungen
Optimierung des Bauablaufes
Verringerung von Betriebsstörungen und Arbeitszeitausfällen
Erhöhung der Qualität der geleisteten Arbeit und eine
Kostenreduzierung für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
...zu erreichen.
Die vor genannten Aspekte können es nur unterstreichen, dass durch eine erfahrene Umsetzung der Baustellenverordnung, Synergieeffekte zu erheblichen Einsparungen in allen Bauphasen führen und zur sinnvollen Entlastung des Baumanagements beiträgt.
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Sachverständigenbüro
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