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SiGeKo Checkliste Bauherr
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Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Deshalb sind sie Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung).
Diese enthält in § 3 die Verpflichtung für den Bauherrn, in bestimmten Fällen einen oder mehrere SiGe-Koordinatoren zu bestellen.
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Wann muss ein SiGe-Koordinator bestellt werden?
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Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, oder gegebenenfalls auch mehrere SiGe-Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle; entscheidend ist, ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Der Einsatz von Nachunternehmern, d.h. von Firmen, die Teilleistungen, z.B. die Elektroinstallation, im Rahmen des Gesamtbauvorhabens selbständig ausführen, bedeutet das Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber.
Die Bestellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des SiGe-Koordinators erledigt werden können.
In nachfolgenden Tabellen können Sie die für Sie erforderlichen Aktivitäten ersehen.
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Checkliste Baustellenbedingungen (ein Arbeitgeber)
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Wenn die Arbeitnehmer (Beschäftigten) zu einem Arbeitgeber gehören.
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Umfang und Art
der Arbeiten |
Berücksich-
tigung allg.
Grundsätze
nach § 4
ArbSchG bei
der Planung |
Vor-
ankün-
digung |
SiGe-
Koor-
dinator |
SiGe-
Plan |
Unterlage
(§3 Abs.2
Nr.3) |
kleiner 31 Arbeitstage
und 21 Beschäftigte
oder 501 Personentage |
ja |
nein |
nein |
nein |
nein |
kleiner 31 Arbeitstage
und 21 Beschäftigte
oder 501 Personentage
und gefährliche Arbeiten |
ja |
nein |
nein |
nein |
nein |
grösser 30 Arbeitstage
und 20 Beschäftigte
oder 500 Personentage |
ja |
ja |
nein |
nein |
nein |
grösser 30 Arbeitstage
und 20 Beschäftigte
oder 500 Personentage
und gefährliche Arbeiten |
ja |
ja |
nein |
nein |
nein |
Checkliste Baustellenbedingungen
(mehrere Arbeitgeber)
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Wenn die Arbeitnehmer (Beschäftigten) zu mehreren Arbeitgebern gehören.
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Umfang und Art
der Arbeiten |
Berücksich-
tigung allg.
Grundsätze
nach § 4
ArbSchG bei
der Planung |
Vor-
ankün-
digung |
SiGe-
Koor-
dinator |
SiGe-
Plan |
Unterlage
(§3 Abs.2
Nr.3) |
kleiner 31 Arbeitstage
und 21 Beschäftigte
oder 501 Personentage |
ja |
nein |
ja |
nein |
ja |
kleiner 31 Arbeitstage
und 21 Beschäftigte
oder 501 Personentage
jedoch gefährliche Arbeiten |
ja |
nein |
ja |
ja |
ja |
grösser 30 Arbeitstage
und 20 Beschäftigte
oder 500 Personentage |
ja |
ja |
ja |
ja |
ja |
grösser 30 Arbeitstage
und 20 Beschäftigte
oder 500 Personentage
und gefährliche Arbeiten |
ja |
ja |
ja |
ja |
ja |
(Quelle: Der Sicherheitskoordinator, Constantin Kinas / Hauck Timm, C. F. Müller Verlag)
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Anmerkung zur Checkliste für Bauherren
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Der Einsatz von Nachunternehmen bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.
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