|
Gutachtenkosten
|
Was kostet ein Gutachten bzw. ein Wertgutachten?
Was kostet eine Wertermittlung?
Wie hoch sind die Kosten für eine Verkehrswertermittlung?
Was kostet eine Online-Immobilienbewertung?
Die Kosten für ein Wertgutachten zur Verkehrswertermittlung bzw. zur Immobilienwertermittlung richten sich nach der Art des Auftaggebers.
Für Privatgutachten fallen andere Kosten an, als für Gerichtsgutachten.
|
Gutachtenkosten für Privatgutachten
|
Was kostet ein Gutachten, was kostet eine Wertermittlung bei privater Beauftragung (Privatauftrag)?
Im Rahmen eines Privatauftrages gilt die freie Honorarvereinbarung, welche sich früher an der alten gesetzlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, (HOAI) § 34 Wertermittlung, orientierte.
Seit dem 18.08.2009 gilt die neue HOAI 2009, in der Kosten für Gutachten und Wertermittlungen nicht mehr geregelt sind. Die neue HOAI bietet nicht einmal einen Anhalt für die Honorierung von Gutachten (ehem. § 33) und die Honorierung von Wertermittlungen (ehem. § 34). Das Honorar für Bewertungssachverständige bzw. die Kosten für ein Wertgutachten sind somit individuell zu vereinbaren.
Rufen Sie uns einfach an. Nach Schilderung des Auftragumfangs und der von uns zu erbringenden Leistungen können wir Ihnen die Kosten für Ihre Verkehrswertermittlung bzw. Ihr Verkehrswertgutachten klar benennen.
|
Gutachtenkosten für Gerichtsgutachten
|
Was kostet ein Gutachten, was kostet eine Wertermittlung bei gerichtlicher Beauftragung (Gerichtsauftrag)?
Die Vergütung der Kosten eines Gerichtsauftrages erfolgt im Rahmen des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).
|
Kosten für Online-Immobilienbewertung
|
Was kostet eine Online-Immobilienbewertung? Eine Immobilienbewertung die Sie online erstellen, kann natürlich kein Gutachten ersetzen und ist gerichtlich nicht haltbar. Dazu fehlen einfach weiterführende Informationen, behördliche Auskünfte, bewertungstechnische Eckdaten und die Begutachtung durch einen Immobiliensachverständigen bzw. Gutachter.
Eine Online-Immobilienbewertung ist hierdurch stark eingeschränkt und ungenau. Sie kann lediglich als Hilfe zur grob überschlägigen Einschätzung bzw. als grobe Richtschnur des Marktwertes Ihrer Immobilie dienen.
Wenn Sie kein zuverlässiges Immobilien-Gutachten brauchen und Sie den überschlägigen Wert der Immobilie nur grob und für sich privat ermitteln, stellt die Online-Immobilienbewertung eine kostengünstige Möglichkeit dar.
|
|
So war es einmal (alte HOAI)
|
1) Die neue HOAI gilt nicht mehr zur Honorierung von Gutachten (ehem. § 33) und Wertermittlungen (ehem. § 34)!
2) Die Tafelwerte wurden pauschal um 10% angehoben.
So wurden die jeweiligen Kosten für ein Gutachten und die Kosten für eine Wertermittlung früher berechnet:
|
Auszug aus der damaligen HOAI (alt)
|
§ 33 Gutachten Das Honorar für Gutachten über Leistungen, die in dieser Verordnung erfasst sind, kann frei vereinbart werden. Wird ein Honorar nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so ist das Honorar als Zeithonorar nach §6 zu berechnen. Satz 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit in den Vorschriften dieser Verordnung etwas anderes bestimmt ist.
§ 34 Wertermittlungen
(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt.
(2) Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerke oder Rechte, der nach dem Zweck der Ermittlung zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird; bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend. Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere der in Absatz 1 genannten Objekte zu bewerten, so ist das Honorar nach der Summe der ermittelten Werte der einzelnen Objekte zu berechnen.
|
Alte Kostentabelle (Tafelwerte)
|
Die Kosten wurden, eingeteilt in verschiedene Stufen, früher nach dieser Kosten-Tabelle berechnet.
|
Wert
bis zu |
Normalstufe |
Schwierigkeitsstufe |
von |
Mittel |
bis |
von |
Mittel |
bis |
25.565 |
225,00 |
258,00 |
291,00 |
281,00 |
358,00 |
435,00 |
50.000 |
323,00 |
358,50 |
394,00 |
384,00 |
460,50 |
537,00 |
75.000 |
437,00 |
487,00 |
537,00 |
517,00 |
625,00 |
733,00 |
100.000 |
543,00 |
603,50 |
664,00 |
643,00 |
776,50 |
910,00 |
125.000 |
639,00 |
709,50 |
780,00 |
755,00 |
908,50 |
1.062,00 |
150.000 |
725,00 |
803,00 |
881,00 |
856,00 |
1.029,50 |
1.203,00 |
175.000 |
767,00 |
852,50 |
938,00 |
912,00 |
1.095,00 |
1.278,00 |
200.000 |
860,00 |
955,50 |
1.051,00 |
1.017,00 |
1.224,50 |
1.432,00 |
225.000 |
929,00 |
1.030,00 |
1.131,00 |
1.095,00 |
1.319,50 |
1.544,00 |
250.000 |
977,00 |
1.085,00 |
1.193,00 |
1.157,00 |
1.392,50 |
1.628,00 |
300.000 |
1.071,00 |
1.187,50 |
1.304,00 |
1.264,00 |
1.521,50 |
1.779,00 |
350.000 |
1.149,00 |
1.273,00 |
1.397,00 |
1.356,00 |
1.632,00 |
1.908,00 |
400.000 |
1.207,00 |
1.343,00 |
1.479,00 |
1.425,00 |
1.718,50 |
2.012,00 |
450.000 |
1.266,00 |
1.406,00 |
1.546,00 |
1.490,00 |
1.797,00 |
2.104,00 |
500.000 |
1.318,00 |
1.464,50 |
1.611,00 |
1.559,00 |
1.878,50 |
2.198,00 |
750.000 |
1.563,00 |
1.737,50 |
1.912,00 |
1.847,00 |
2.228,50 |
2.610,00 |
1.000.000 |
1.776,00 |
1.978,00 |
2.180,00 |
2.104,00 |
2.534,50 |
2.965,00 |
1.250.000 |
1.981,00 |
2.199,00 |
2.417,00 |
2.336,00 |
2.814,00 |
3.292,00 |
1.500.000 |
2.164,00 |
2.404,00 |
2.644,00 |
2.548,00 |
3.073,50 |
3.599,00 |
1.750.000 |
2.357,00 |
2.617,00 |
2.877,00 |
2.780,00 |
3.348,50 |
3.917,00 |
2.000.000 |
2.510,00 |
2.786,00 |
3.062,00 |
2.956,00 |
3.560,50 |
4.165,00 |
2.250.000 |
2.671,00 |
2.960,00 |
3.249,00 |
3.150,00 |
3.793,50 |
4.437,00 |
2.500.000 |
2.856,00 |
3.171,50 |
3.487,00 |
3.382,00 |
4.069,50 |
4.757,00 |
(Auszugsweise bis 2,5 Mio. €. Alle Preise in Euro zuzüglich gesetzl. Mwst.) |
Das Honorar war, je nach Anzahl und Gewicht der Schwierigkeiten, nach verschiedenen Schwierigkeitsstufen analog der Honorartafel, abzurechnen.
Nicht enthalten waren die Nebenkosten wie Kopien, Porto, Fahrtkosten nach Km-Pauschale, etc. sowie Zusatzleistungen, wie z.B. Anfertigung von Fotodokumentationen, etc. Je nach Art und Umfang des Gutachtens konnte auch nach reinem Zeitaufwand abgerechnet werden.
|
|
Sachverständigenbüro
für Wertermittlung zur Immobilienbewertung:
Gutachter, unabhängiger Sachverständiger für Gebäudebewertung und Grundstücksbewertung.
Wertermittlung Ihrer Immobilie:
Wertgutachten, Gutachten, Verkehrswertgutachten, Gutachten für die Wertermittlung von Immobilien.
Hausbesichtigung vor Hauskauf:
Freier Sachverständiger und Gutachter geht vor Hauskauf mit zur Hausbesichtigung. Hilfe und Hauskauf Beratung mit dem Hauskaufberater. Die Hauskaufhilfe hilft vor dem Hauskauf!
Besichtigung der ETW vor Kauf einer Eigentumswohnung:
Freier Sachverständiger und Gutachter geht vor dem Kauf einer ETW mit zur Besichtigung der Eigentumswohnung und der Immobilie. Check, Kaufhilfe und Beratung vor dem Wohnungskauf!
Wirkungsradius Gutachten und Wertermittlungen:
Vellmar, Kassel, Landkreis Kassel, Hessen und bundesweit.
Wirkungsradius Hausbesichtigung & Hauskaufberatung vor Immobilienkauf:
Vellmar, Kassel, Landkreis Kassel, Hessen und überregional.
|
|